RECHTSGEBIETE:
Zwangsvollstreckung und Inkasso
Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung
einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines
Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur
Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht
liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und
Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist? Oder Sie
haben bereits alle "normalen Wege" beschritten, warten bis heute aber
auf Ihr Geld? Womöglich meinen Sie, Ihre Forderung gegen eine insolvente GmbH nun endgültig abschreiben zu müssen? Bevor Sie noch mehr gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, fragen Sie besser uns um Rat. » zurück |
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