Anwälte:
THOMAS HALDER:
ALLGEMEIN:
Rechtsanwalt Thomas Halder
RECHTSANWALT
Thomas Halder
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Halder ist Zivilrechtler. Das Verkehrs- und das Mietrecht sind ebenso wie das Arbeitsrecht Rechtsgebiete, in denen er sich aufgrund jahrelanger Erfahrung zu Hause fühlt. Seine Spezialisierung auf das Familienrecht hat ihm großes Ansehen bei den Fachgerichten beschert. In diesem Zusammenhang ist er auch für alle erbrechtlichen Fragen einschließlich Testamentsvollstreckung zuständig.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Halder ist Zivilrechtler. Das Verkehrs- und das Mietrecht sind ebenso wie das Arbeitsrecht Rechtsgebiete, in denen er sich aufgrund jahrelanger Erfahrung zu Hause fühlt. Seine Spezialisierung auf das Familienrecht hat ihm großes Ansehen bei den Fachgerichten beschert. In diesem Zusammenhang ist er auch für alle erbrechtlichen Fragen einschließlich Testamentsvollstreckung zuständig.
Korrespondenzfremdsprache:
Englisch, Französisch
Englisch, Französisch
Rechtsanwalt Thomas Halder
"Die Arbeit eines Scheidungsanwaltes beginnt da, wo die normale Rechtsberatung endet."