KOSTEN:
Erstberatung
ALLGEMEIN:
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ("RVG") geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Vergütungs- vereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Eine sog. "Erstberatung" rechnen wir in der Regel nach den bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab, insbesondere also nach dem Gegenstandswert. Die Mindestgebühr beträgt danach 10,00 € und (sofern Sie Verbraucher sind) die Höchstgebühr 190,00 € jeweils zzgl. ges. MwSt. Im übrigen gilt, dass wir bei der Bemessung unserer Gebühren natürlich den Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angemessen berücksichtigen.
Eine sog. "Erstberatung" rechnen wir in der Regel nach den bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab, insbesondere also nach dem Gegenstandswert. Die Mindestgebühr beträgt danach 10,00 € und (sofern Sie Verbraucher sind) die Höchstgebühr 190,00 € jeweils zzgl. ges. MwSt. Im übrigen gilt, dass wir bei der Bemessung unserer Gebühren natürlich den Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angemessen berücksichtigen.
Unser Grundsatz ist:
Der Mandant soll wissen, was wir kosten, bevor es etwas kostet.
Der Mandant soll wissen, was wir kosten, bevor es etwas kostet.