RECHTSGEBIETE:
Erbrecht
Ein Testament abzufassen ist kinderleicht. Daraus später keinen
Streit unter den Hinterbliebenen entstehen zu lassen, jedoch unheimlich
schwer. Kein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches ist so
kompliziert und vielschichtig geregelt, wie das Erbrecht. Oftmals wird
der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der eigenen Familie. Und
wenn es um das Erbe geht, vergessen nach unserer Erfahrung auch enge
Verwandte schnell Sitte und Moral. Sie sollten daher rechtzeitig klar
formulieren, was wirklich Ihr letzter Wille ist. Denn die Zukunft ist in
ständiger Bewegung und was heute noch richtig war, mag morgen vergessen
sein. Wir sind dazu da, solche Unwägbarenkeiten für Sie nach
Möglichkeit auszuschließen. Dafür nehmen wir uns Zeit und bieten
maßgeschneiderte Handarbeit, anstatt eines "Schubladentestamentes". Das
gilt besonders im Falle der Unternehmensnachfolge. Denn wer hier ans Ruder kommt, soll später nicht Schiffbruch erleiden. Auch wenn Sie Erbe oder nur Pflichtteilsberechtigter sind, sorgen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass Sie auch wirklich das bekommen, was Ihnen zusteht. Unsere steuerlichen Kooperationspartner wiederum sorgen dafür, dass beim Erbfall nicht vor allem Fiskus sich die Hände reibt. » zurück |
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